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Die Ausbaupläne zur B85 (REHAU-Kreuzung) bei Viechtach gefallen Ihnen nicht und Sie möchten das zum Ausdruck bringen?
Dann erheben sie bis zum 22.6.2021 Einwendungen im laufenden Planfeststellungsverfahren!
***direkt zum Entwurf***
Das Staatliche Bauamt Passau hat die Auslegung der der Planungsunterlagen bei der Stadt Viechtach veranlasst. Damit wurde die Frist zur Erhebung von Einwendungen in Gang gesetzt.
Die Unterlagen können also bei der Stadt Viechtach oder auch im Internet unter
eingesehen werden.
So können Sie sich innerhalb der Einwendungsfrist über den geplanten Ausbau der Bundesstraße informieren.
Warum soll ich Einwendungen erheben?
Die Geltendmachung von Einwendungen ist die letzte Möglichkeit, Einfluss auf die Planungen zu nehmen. Sollten Sie tatsächlich auch planen, rechtlich gegen die Baumaßnahme vorzugehen, ersetzt diese Seite aber keinesfalls die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt. Zur Vorbereitung einer späteren Klage sind in rechtlicher Hinsicht derart viele Feinheiten und Fallstricke zu beachten, dass Sie keinesfalls ohne anwaltliche Hilfe die Einwendungen formulieren sollten!
Sie können mit Ihrem Einwand helfen, dass die unvernünftige Planung der B85 bei Viechtach, die unsere Landschaft verschandeln, die Verkehrswende konterkarieren, eine Enteignung erfordern, Natur zerstören, Lebensqualität beeinträchtigen, Erholungswert vermindern und Wertverlust des Eigentums verursachen würde, einer besseren Alternative weichen muss, die allen nützt.
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr!
Wie kann ich Einwendungen erheben?
Die Einwendungsfrist für das Planfeststellungsverfahren beginnt mit der 4-wöchigen Auslegung der Unterlagen und endet dann weitere 2 Wochen später, mit Ablauf der Einspruchsfrist. Nur Einwendungen, die innerhalb dieser 6-wöchigen Einwendungsfrist eingegangen sind, werden berücksichtigt. Verspätet eingereichte Einwendungen werden nicht berücksichtigt!
Im vorliegenden Fall endet die Einwendungsfrist gem. Auskunft der Stadt Viechtach am22.6.2021!
Wenn Sie in dieser Zeit keine Einwendung erheben, können Sie später keine Rechte mehr geltend machen! Dies gilt sogar, wenn sich die Gesetzeslage später zu Ihrem Vorteil verändern sollte.
Maßgeblich ist der Eingang der Einwendung bei der Behörde und nicht der Poststempel.
Sie dürfen Ihre Einwendung auch handschriftlich abfassen und einreichen. Eine normale E-Mail ist nicht ausreichend!
Wir empfehlen die Abgabe persönlich bei der Stadt Viechtach mit Empfangsbestätigung oder die Übersendung per Einschreiben.
Lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie der unterschriebenen Erklärung bestätigen und bewahren Sie dieses Dokument gut auf.
Wer kann Einwendungen erheben?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in irgendeiner Weise betroffen fühlen.
Das bedeutet: Jeder ab 7 Jahren darf eine eigene Einwendung erheben, Eltern in Vertretung für ihre Kinder unter sieben Jahren. Anlieger (auch Mieter und Pächter von Grundstücken, künftige Erben, Vereine), aber auch Firmen und Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Schüler, Touristen usw. sollten daher auf jeden Fall eigene Einwendungen erheben. Es handelt sich um Ihre letzte Möglichkeit, auf die Planung Einfluss zu nehmen!
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gründe, die Sie dazu ins Feld führen, von anderen geteilt werden oder nicht. Es dürfen auch sehr persönliche und individuelle Gründe sein, warum die Maßnahme Sie in ihrem Leben beeinträchtigt.
Es spielt auch keine Rolle, ob Sie u.U. gar nicht in dem Bereich der auszubauenden B85, also nicht im Gemeindegebiet Viechtach wohnen. Es genügt die subjektive persönliche Betroffenheit durch das Vorhaben, welche beispielsweise auch besteht, wenn das Vorhaben Ihren Arbeitsweg oder den Besuch von Verwandten oder Freunden verlängert oder erschwert.
Entstehen Kosten, Verpflichtungen oder Nachteile durch die Einwendung?
Nein, durch das Erheben einer Einwendung entstehen Ihnen keine finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen oder Nachteile. Die Erhebung von Einwendungen ist also – abgesehen von einer ggf. freiwilligen rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt – nicht mit Kosten verbunden.
Allerdings gibt die Planfeststellungsbehörde Name und Adresse jedes Einwenders an die Vorhabenträgerin weiter. Es gibt die Möglichkeit die Weitergabe der Daten zu untersagen, hierfür ist aber eine besondere Begründung erforderlich. Hierzu sollten Sie sich ggf. rechtlich beraten lassen.
Reicht eine Stellungnahme der Stadt Viechtach aus?
Unabhängig davon, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, ob und wie sich die Stadt Viechtach zum geplanten Bauvorhaben äußern wird, reicht dies nicht aus.
Rechtlich sind die Einflussmöglichkeiten der Stadt in dieser Angelegenheit leider nur sehr begrenzt.
Die Gemeinde/Stadt kann nur bei einer Verletzung ihrer eigenen Belange gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen es nicht zu, dass die Gemeinde/Stadt als Sachwalterin der Rechte ihrer Bürger auftritt. Gemeinden/Städte sind auf die Rechtspositionen beschränkt, die sich aus dem so genannten Selbstverwaltungsrecht (z.B. Beeinträchtigung der Planungshoheit, Beeinträchtigung öffentlicher Einrichtungen) ergeben.
Die Stadt kann sich deshalb beispielsweise nicht darauf berufen, dass die Lärmbelastung für ihre Bürger bei einer Verwirklichung der Maßnahme weiter zunehmen werde oder das Vorhaben widerspreche öffentlichen Interessen wie der touristischen Werthaltigkeit unserer Stadt.
Wer als Privatperson sicher sein will, dass seine Interessen berücksichtigt werden, muss seine eigene Einwendung geltend machen. Er verliert sonst die Möglichkeit, seine Rechte später vor Gericht durchzusetzen.
Außerdem macht es natürlich ein besseres Bild, wenn möglichst viele, individuelle Einwendungen erhoben werden!
Hinweise/Tips für Ihre Einwendungen
Wichtig ist, dass Sie nicht nur die aus Ihrer Sicht vorhandenen „Fehler“ oder „Schwächen“ bezeichnen, sondern auch immer ganz konkret Ihre Betroffenheit herausarbeiten!
Zu den aus unserer Sicht vorliegenden Schwächen, verweisen wir auch auf unseren Antrag für den Stadtrat Viechtach, in welchem wir umfassend die aus unserer Sicht gegebenen Schwächen herausgearbeitet haben.
Darüberhinaus verweisen wir auf unser Einwendungsschreiben.
Es müssen immer auch eigene Belange, wie z.B. Eigentum und Gesundheit geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, nur so genannte öffentliche oder allgemeine Belange vorzubringen.
Die eigenen Rechte (z.B. Eigentum Gesundheit, …) müssen benannt werden, möglichst genau und konkret, z.B. bei Grundstücken Angabe der Flurnummer, der Adresse, ggf. wie nah an der Straße usw.
Bei gesundheitlichen Einwendungen sind persönliche Gesundheitsrisiken anzugeben, und genau und detailliert zu schreiben, welche Beeinträchtigungen Sie fürchten.
Geben Sie auch an, ob Sie sich oft und häufig auf der Terrasse oder im Garten aufhalten, ob Sie bei gekipptem Fenster schlafen usw.
Als Grundstückseigentümer sollten rügen, dass durch das geplante Vorhaben eine Wert- und Nutzungsbeeinträchtigung Ihrer Immobilie einhergeht und Sie entsprechende Schutzmaßnahmen und eine angemessene Entschädigung begehren.
Man kann und sollte auch Argumente vortragen, die nicht direkt zur unmittelbaren Betroffenheit gehören: z.B. fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, Flächenfraß usw.
Seien Sie individuell und kreativ!
Fürchten Sie z.B. bei Ihnen in der Straße mehr Verkehr, weil der Umweg über die B85 gemieden werden wird? Dies führt nicht nur zu Lärm-, sondern auch zu erhöhter Luftbelastung (Feinstaub).
Im Folgenden einige Anregungen, inwiefern Sie durch den Bau der B85 betroffen sein könnten, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
1. Niederschlagsentwässerung
Die Entwässerungsplanung ist nicht ordnungsgemäß und lässt eine starke Verschmutzung des Riedbaches befürchten. Hierdurch könnte eine tägliche Spazierroute beeinträchtigt werden o.ä.
2. Thema Lärm
Hierauf können Sie sich berufen, wenn Sie die Schädigung von Gesundheit, Störung des Schlafs, Verminderung der Leistungsfähigkeit usw. durch den Straßenlärm, die fehlenden Lärmschutzmaßnahmen, das zu befürchtende erhöhte Verkehrsaufkommen befürchten.
Hier können aber auch die Belastungen durch die zu erwartende lange Bauphase mit erheblichem Lärmstress kommen.
Schreiben Sie hier möglichst genau, wo sich Ihre Immobilie, Ihre Terrasse befindet, wie weit diese von der Straße weg ist usw.
Fordern Sie aktiven Lärmschutz, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Entschädigung für Wertverlust usw.
Auch die nächtliche Beeinträchtigung durch Verkehrslärm und damit fehlenden Schlaf kann hier eine Rolle spielen.
Sind Sie nach Viechtach gezogen, um die Ruhe zu genießen? Ist das nach dem Ausbau der B85 noch möglich?
Als Arbeitgeber oder Firmenbetreiber sind Ihre Mitarbeiter in ihrer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt?
Die höhere Lärmbelastung kann ebenfalls Ihr Haustier betreffen.
3. Wenn Sie optische Verschlechterungen des Lebensumfeldes und die Beschädigung des Ortsbildes durch die Straße, insb. die Aufschüttung und die Stützmauer befürchten.
Hier können Sie gegen die Verschandelung des gesamten Ortsbildes protestieren oder auch Ihre ganz individuelle Sicht.
4. Umwege bei der geplanten Verkehrsführung, die zu höherer Zeitbelastung führen.
Wenn Sie Bürger/oftmaliger Besucher/Pendler sind oder die Strecke aus sonstigen Gründen regelmäßig befahren uns zukünftig einen Umweg in Kauf nehmen müssen.
5. Wirtschaftliche Nachteile: Wenn sie z.B. durch den Straßenbau eine Wertminderung Ihrer Immobilie, eine schlechtere Vermietbarkeit einer Ferienwohnung, weniger Kunden Ihrer Tankstelle usw. erwarten. Hier auch anführen, wenn es sich bei der Immobilie um Ihre Altersvorsorge handelt.
6. Verantwortung für künftige Generationen
Das Vorhaben verstößt gegen Art. 20a des Grundgesetzes, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Klimaschutzgesetzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. Der erhebliche Flächenverbrauch, der für die Baumaßnahme erforderliche Energieaufwand sind außer Verhältnis zum Ziel der beabsichtigten Maßnahme. Hier sollten Sie auch anführen, wenn Sie selbst Eltern sind.
7. Steuergeldverschwendung
Hier können Sie sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme vor dem Hintergrund der Unfallzahlen beziehen. Die Ampellösung hat die Unfälle deutlich reduziert. Wieso sollte ein derartiger Ausbau jetzt noch weitere Verbesserungen bringen, mit enormem Aufwand?
8. Radfahrer
Wieso wurden keine Radwege entlang der neuen Straße eingeplant? Schnellradwege sind wesentliches Element künftiger Verkehrspolitik. Sie würden gerne mit dem Rad täglich/wöchentlich von A nach B fahren … hierfür wäre ein Radweg vorteilhaft?
9. Wirtschaftlicher/Touristischer Schaden
Ist auf Grund der Verschandelung und des schnelleren Vorbeileiten des Verkehrs mit einem Einbruch Ihrer Unternehmung zu befürchten?
10. Grundlagen der Planungen
Hier verweisen wir auf unseren Antrag! Die Grundlagen der Planungen sind in mehreren Punkten fragwürdig, insb. was die künftig zu erwartende Verkehrslast betrifft.
Abschließend können Sie die aus Ihrer Sicht besser geeigneten Alternativen benennen!
11. Musterschreiben
Bei der zur Verfügung gestellten Mustereinwendung haben wir den individuellen Teil bewusst offen gelassen. Denn eine Einwendung wird umso wirkungsvoller, je individueller und persönlicher diese vorgebracht wird.
Hier finden Sie als Ausgangspunkt für Ihre Einwendungen eine entsprechende Datei: Muster Einwendungsschreiben
Der Kreisverband von Bündnis90/Die Grünen gibt Ihnen auf dieser Seite einige Hinweise und Ratschläge für das Einwendungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Unterstützung durch den Kreisverband nicht rechtlich abgesichert ist. Wir bieten keine Gewähr auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Einwendungen. Wollen Sie gewährleistet haben, dass Ihre Einwendungen einer juristischen Prüfung standhalten, so ist eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl notwendig.
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Kreisverband Regen
Sparkasse Regen-Viechtach
DE 9674 1514 5002 4027 0348
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